Warum Vorsorge?
Es ist auch hilfreich, wenn Sie wichtige Daten und Ereignisse Ihres Lebenslaufs schriftlich hinterlassen. Damit kann die Trauerrede ganz persönlich gestaltet werden. Alles, was Ihnen wichtig ist, kann in der Rede ausgedrückt werden. Für Ihre Angehörigen entsteht damit eine besonders wertvolle Erinnerung.
Mit der Bestattungsvorsorge entlasten Sie Ihre Familie und enge Freunde im Trauerfall, da sie genau wissen, wie sie Ihnen Ihre letzten Wünsche erfüllen können. Auch die finanziellen Belastungen fallen geringer aus, da eine Bestattungsvorsorge bereits zu Lebzeiten finanziert wird. Wir beraten Sie gerne unverbindlich – sprechen Sie uns darauf an.
Finanzierung
Die vorzeitige Finanzierung der Bestattungsvorsorge hat den Vorteil, dass die finanziellen Belastungen für Ihre Hinterbliebenen gering bleiben.
Grundsätzlich stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Mit der Einlage auf ein Treuhandkonto können Sie die eingezahlten Beträge vor dem staatlichen Zugriff (z. B. im Falle einer Pflegebedürftigkeit) schützen. Alternativ bietet sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung an.
Rentenantrag
Falls Sie durch den Todesfall Anspruch auf Rentenzahlungen haben, sollten Sie diese rechtzeitig beantragen. Gerne helfen wir Ihnen dabei.
Versicherungsberater der Deutschen Rentenversicherung
Anita Roßdeutscher, Telefon 033844 747880
Die Witwen-/Witwerrente
Die Witwen-/Witwerrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Sie beanspruchen können, wenn Sie als Versicherter mindestens fünf Jahre hierin eingezahlt haben. Voraussetzung ist außerdem, dass die Ehe zum Zeitpunkt des Todes einen rechtsgültigen Bestand hatte. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben ebenfalls einen Anspruch auf diese Leistung.
Benötigte Dokumente für die Witwenrente
- Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde
- Sterbevierteljahr (wird von uns beantragt)
- Rentenunterlagen beider Ehepartner
- Personalausweis und Chipkarte der Krankenkasse
- Bankverbindung mit BIC und IBAN
- Persönliche Steuer-Identifikations-Nummer
Die Waisenrente
Für Kinder, die einen oder beide Elternteile verloren haben, gibt es eine finanzielle Unterstützung vom Staat. Der Anspruch auf Waisenrente endet mit dem 27. Lebensjahr. Die sogenannte Halbwaisenrente wird bei Verlust eines Elternteils in Höhe von 10 % der Rente des Verstorbenen ausgezahlt. Beim Tod beider Eltern steigt der Anteil auf 20 %. Voraussetzung für den Bezug der Halbwaisen- oder Waisenrente ist, dass der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Für Fragen zu Rentenangelegenheiten sowie für eine persönliche Beratung stehen Ihnen die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Maßnahme für den schweren Krankheitsfall. Die Verfügung greift dann, wenn Sie aufgrund einer ernsthaften Erkrankung oder eines Unfalls Ihren Willen nicht mehr äußern können. Es wird genau festgelegt, welche Maßnahmen, Therapien und ärztlichen Behandlungen durchgeführt werden sollen und welche Formen nicht gewünscht sind.
Erwachsene sollten außerdem bestimmen, wer ihren Willen im Notfall vertritt. In der sogenannten Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht wird eine Person des Vertrauens benannt, die im Notfall für den Erkrankten entscheiden kann.
Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Online-Broschüre mit wertvollen Hinweisen zum Download an, um Ihre Patientenverfügung schriftlich zu fixieren.
Organspende
Lebensrettend oder ethisch nicht vertretbar? Bei dem Thema Organspende gehen die Meinungen stark auseinander. Jeder Mensch muss für sich selbst herausfinden, ob er zu einer Organspende bereit ist. Unser Tipp: Sprechen Sie mit Ihren Lieben darüber.
Mithilfe eines Organspendeausweises wird festgelegt, ob nach Feststellung des Todes eine Organspende gewollt ist und welche Organe zur Spende freigeben sind. In dem Ausweis können Sie auch bestimmen, wenn Sie in keinem Fall spenden möchten.
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