Ein Sterbefall ist eingetreten – was ist zu tun?
Sterbefall
zuHause
Wenn der Sterbefall zu Hause eingetreten ist, benachrichtigen Sie bitte den kassenärztlichen Notdienst unter Telefon 116 117 oder den Hausarzt. Der Arzt stellt den Tod Ihres Angehörigen fest und übergibt Ihnen eine Todesbescheinigung. Anschließend können Sie uns unter 033844 215 Tag und Nacht benachrichtigen. Wir überführen den Verstorbenen in unser Bestattungshaus und kümmern uns nach einem ausführlichen Beratungsgespräch um alles, was nun wichtig ist.
Gut zu wissen: Der Verstorbene darf noch 24 Stunden zu Hause bleiben, bevor die Abholung erfolgt.
Sterbefall im Krankenhaus, Pflegeheim,
Hospiz oder polizeilicher Sicherstellung
Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz kümmert sich das Personal um alle erforderlichen Schritte zur Ausstellung der Todesbescheinigung. Rufen Sie uns jederzeit unter Telefon 033844 215 an – wir überführen den Verstorbenen und vereinbaren mit Ihnen ein Beratungsgespräch.
Gut zu wissen: Sie können den Bestatter frei wählen – selbst dann, wenn von der Einrichtung bereits ein anderer Bestatter mit der Abholung beauftragt wurde.
Erforderliche Dokumente
Bitte stellen Sie wichtige Dokumente zusammen, die wir für die weiteren organisatorischen Schritte benötigen. Die notwendigen Unterlagen variieren je nach Familienstand des Verstorbenen. Wir helfen Ihnen, fehlende Unterlagen zu besorgen.
Was Sie außerdem noch vorbereiten können:
- Bitte halten Sie ein Foto vom Verstorbenen bereit.
- Falls der Verstorbene noch anders gekleidet werden soll, stellen Sie uns die gewünschten Kleidungsstücke zu Verfügung.
Familienstand ledig
- Personalausweis oder Reisepass, bzw. Befreiung von der Ausweispflicht
- Geburtsurkunde
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Rentenversicherungsnummer
- Versicherungsunterlagen zur Abmeldung im Original (Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung)
- Führerschein
- falls vorhanden: Grabdokumente und/oder Bestattungsvorsorgevertrag
- falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis
- persönliche Kleidung und Beigaben für den Verstorbenen
Familienstand verheiratet
- Personalausweis oder Reisepass, bzw. Befreiung von der Ausweispflicht
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Rentenversicherungsnummer
- Bankverbindung
- Versicherungsunterlagen zur Abmeldung im Original (z. B. Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung)
- Führerschein
- falls vorhanden: Grabdokumente und/oder Bestattungsvorsorgevertrag
- falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis
- persönliche Kleidung und Beigaben für den Verstorbenen
Familienstand geschieden
- Personalausweis oder Reisepass, bzw. Befreiung von der Ausweispflicht
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Versicherungskarte der Krankenkasse
- Rentenversicherungsnummer
- Versicherungsunterlagen zur Abmeldung im Original (z. B. Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung)
- Führerschein
- falls vorhanden: Grabdokumente und/oder Bestattungsvorsorgevertrag
- falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis
- persönliche Kleidung und Beigaben für den Verstorbenen
Familienstand verwitwet
- Personalausweis oder Reisepass, bzw. Befreiung von der Ausweispflicht
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
- Sterbeurkunde des Ehepartners oder Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Rentenversicherungsnummer
- Versicherungsunterlagen zur Abmeldung im Original (z. B. Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung)
- Führerschein
- falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis
- falls vorhanden: Grabdokumente und/oder Bestattungsvorsorgevertrag
- persönliche Kleidung und Beigaben für den Verstorbenen
Bestattungsvollmacht
In der Bestattungsvollmacht bestätigen Sie uns, dass Sie für den Verstorbenen bestattungsberechtigt sind, und bevollmächtigen uns mit der Durchführung der Bestattung. Bestattungsberechtigt heißt, dass Sie im Rahmen der gesetzlichen Regelung (Erbfolge) dazu berechtigt und verpflichtet sind, den Verstorbenen zu bestatten.
Bestattungspflicht
In Deutschland herrscht Bestattungspflicht. Die Verfahrensweisen und Fristen zur Bestattung sind gesetzlich geregelt. Für das Bundesland Brandenburg schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Erdbestattung oder Einäscherung innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung des Todes stattfinden muss. Die Bestattung darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen, es muss eine Leichenschau durchgeführt worden sein und der Sterbefall muss beim zuständigen Standesamt beurkundet worden sein.
Für Erdbestattungen herrscht in Deutschland grundsätzlich Friedhofspflicht. Bei Feuerbestattungen kann die Urne darüber hinaus in einem Friedhofswald, in einer Kirche oder auf hoher See beigesetzt werden.
Bestattungsarten
Grundsätzlich wird zwischen der Erdbestattung und der Feuerbestattung unterschieden.
Die Feuerbestattung kann jedoch auf verschiedene Weise durchgeführt werden. Die Wahl der letzten Ruhestätte ist eine wichtige Entscheidung, denn die individuelle Zeremonie und das persönlich ausgesuchte Grab sind für die Trauerbewältigung sehr hilfreich.
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Seebestattung
Die Seebestattung ist eine spezielle Form der Feuerbestattung. Die Asche wird in einer speziellen See-Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben. Auf Wunsch können die Angehörigen bei dieser Zeremonie anwesend sein. Sie erhalten eine Seekarte und ein Logbuch mit den genauen Informationen. Unser Partner ist die Seebestattungsreederei Hohe Düne in Rostock und Warnemünde.
Feuerbestattung
Die Feuerbestattung ist mit einer vorherigen Einäscherung in einem Sarg verbunden. Die Beisetzung der Urne erfolgt zu einem späteren Termin. Zur Auswahl stehen Reihen- und Wahlgräber. Manche Friedhöfe bieten auch Rasengräber, anonyme Reihengräber oder auch ein Kolumbarium als letzte Ruhestätte an.
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Erdbestattung
Die verstorbene Person wird in einen Sarg gebettet und innerhalb einer feierlichen Zeremonie dem Erdreich übergeben. Zur Auswahl stehen Wahl- und Reihengräber. Manche Friedhöfe verfügen auch über Rasengräber oder anonyme Erdreihengräber.
Anonyme Bestattung
Im Rahmen der anonymen Bestattung wird die Urne auf einem Gemeinschaftsfeld auf dem Friedhof beigesetzt. Es gibt keine persönliche Grabstelle oder eine Kennzeichnung. In der Regel sind der genaue Zeitpunkt der Beisetzung und der Beisetzungsort nur dem Friedhofsamt bekannt.
Sozialbestattung
Im Rahmen der Bestattungspflicht ist ebenso geregelt, welche Angehörigen die anfallenden Kosten für die Beerdigung zu tragen haben. Sollte das Erbe oder das Vermögen nicht ausreichen um diese Kosten zu decken, besteht möglicherweise Anspruch auf Bestattungskostenbeihilfe.
Der Antrag auf Beihilfe muss zeitnah gestellt werden, bestenfalls schon vor der Bestattung. Ansprechpartner sind die Sozialhilfeträger.
Auch, wenn eine Sozialbestattung einfach gehalten ist, muss laut Gesetz eine würdevolle Bestattung des Verstorbenen gewährleistet sein. Daher werden gewisse Kosten vom Sozialamt als erforderlich betrachtet:
- die einfachen Kosten einer Untersuchung des Verstorbenen mit Feststellung des Todes und der Ausstellung der Todesbescheinigung
- Kosten für die Leistungen des Bestatters (einfache, würdige Erd- oder Feuerbestattung) als Pauschale
- Friedhofsgebühren in angemessenem Umfang
- Gebühren für das Krematorium